Huettel fuer alle markenAufgrund der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Ersatzmarkt können Sie selbst wählen, ob Sie Ihren Neuwagen in einer freien Werkstätte oder einer Vertragswerkstätte warten und reparieren lassen.

Service- und Reparaturarbeiten können auch während der laufenden Neuwagengarantie bei markenungebundenen Kfz-Betrieben nach freier Wahl durchgeführt werden. Damit der künftige Garantieanspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller nicht verloren geht, muss die freie Werkstatt:

  • die in Auftrag gegebenen Service- und Reparaturarbeiten sach- und fachgerecht nach den Vorschriften des Fahrzeugherstellers („herstellerkonform“) durchführen
  • und Original-Ersatzteile von freien Teileherstellern oder Ersatzteile, die den Original-Ersatzteilen entsprechen („Identteile“), verwenden.

Bitte beachten Sie, dass bei Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller vorsehen kann, dass Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur in einer Vertragswerkstätte durchgeführt werden sollten.

Für Fragen zu diesen und allen weiteren KFZ-Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Kontakt

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